Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Definitionen

Stand: 01.08.2022

Die folgenden Definitionen, sowohl im Singular als auch im Plural, gelten in diesen Bedingungen:

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Bedingungen, unabhängig davon, wie sie bekannt gemacht werden.

1.2. Publisher

Die Gesellschaft, die dem Kunden CSS-Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

1.3. Kunde

Die Partei, die mit dem Publisher einen Vertrag über die CSS-Dienste des Publishers abschließt oder abschließen möchte.

1.4. Parteien

Publisher und Kunde zusammen.

1.5. CSS-Partner

Ein Comparison Shopping Service (CSS)-Partner ist eigentlich nur eine Vergleichsseite: eine Website, die Preise von verschiedenen Webshops sammelt, mit dem Ziel, ihre Besucher zu diesen Webshops zu leiten. Google Shopping (zu finden unter der Registerkarte „Shopping“ auf der Suchergebnisseite) ist eigentlich der Google-CSS. Um den EU-Richtlinien zu entsprechen, hat Google seine Vergleichsseite abgetrennt und ein eigenes Unternehmen gegründet. Das bedeutet, dass Google Shopping als separate Vergleichsseite ein CSS ist, das Shopping-Anzeigen auf der Google-Suchergebnisseite schaltet. Auch andere Vergleichsseiten können derzeit im Namen von Webshops Shopping-Anzeigen bei Google kaufen. Eine solche Shopping-Anzeige sieht genauso aus wie eine Shopping-Anzeige von Google, aber statt eines Links mit „von Google“ gibt es einen Link „von [CSS-Name]“ am unteren Rand der Anzeige. Das ist der einzige Unterschied. Wenn der Besucher auf die Anzeige klickt, wird er einfach direkt zu dem Webshop weitergeleitet, für den die CSS wirbt. Nur wenn er auf den Link „Von [CSS-Name]“ klickt, gelangt der Suchende auf eine CSS-Vergleichsseite und nicht auf die Registerkarte Google Shopping (die Google-Vergleichsseite). Um einen fairen Wettbewerb mit den Google-Shopping-CSS zu ermöglichen, gewährt Google diesen CSS-Partnern einen Margenvorteil von 20 %.

1.6. Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Publisher und dem Kunden, auf dessen Grundlage der Publisher dem Kunden seine Dienste zur Verfügung stellt.

1.7. Setup-up-Kosten

Eine einmalige Gebühr, die der Publisher dem Kunden zu Beginn seines CSS-Dienstes in Rechnung stellt.

1.8. Google Merchant Center (MC)

Google Merchant Center ist das Interface des Kunden, in dem er seine Geschäfts- und Produktinformationen Käufern auf allen Google-Plattformen präsentiert.

1.9. Google Merchant Multi-client Account (MCA)

Google Merchant Multi-client Account ist ein Verwaltungskonto von mehreren Google Merchant Centern.

1.10. CSS-Dienstleistung

Der Publisher erbringt für den Kunden Dienstleistungen, welche die Nutzung der CSS-Partner-Vorteile für den Kunden ermöglichen, wofür der Kunde dem Publisher eine Vergütung zahlt. Dazu gehören die Erstellung eines neuen Merchant Center in einem CSS-Partner-MCA oder die Verknüpfung des bestehenden MC des Kunden mit einem CSS-Partner-MCA und die Listung aller beworbenen Produkte auf einer CSS-Partner-Vergleichsseite.

1.11. Produkt-Informationen

Informationen über das Produkt, die Dienstleistung, den Preis und die Organisation/den Webshop des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Logo oder eine Marke des Kunden und einen Hyperlink zur Website des Kunden, der auf der Website platziert wird;

1.12. Website

Die Websites (einschließlich aller Sub-Domains): comparison-shopping-services.com, product-guide.org und Dienstleistungen wie Google Shopping, vom Publisher verwaltete Suchmaschinenkampagnen.

1.13. CPC

Kosten pro Klick, die dem Kunden vom Publisher für jeden vom Publisher generierten Klick für den CSS-Service des Kunden in Rechnung gestellt werden;

1.14. Klick

Eine Registrierung eines angeklickten Deeplinks im System des Publishers. Zu Abrechnungszwecken werden maximal fünf Klicks von derselben IP-Adresse/demselben Nutzer auf dieselben Webshop-Angebote an einem 24-Stunden-Tag (00:00:00 – 23:59:59) abgerechnet. Klicks aus den internen Systemen des Publishers sowie Klicks von Bots, die vom Publisher als Bots identifiziert werden, werden herausgefiltert und nicht in die Abrechnung einbezogen.

Artikel 2 – Identität des Publishers

Mertin & Thum GbR

Oberwallstraße 6

10117 Berlin

Deutschland

Vertreten durch

Tobias Mertin, Paul-Willem Thum

Telefonnummer: +49 30 23597239

E-Mail Adresse: info@comparison-shopping-services.com

(Montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr)

Artikel 3 – Anwendbarkeit

3.1. Geltungsbereich der AGBs

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag und auch für die vom Publisher erstellten Angebote und/oder Offerten.

3.2. Ablehnungsrecht

Der Publisher hat das Recht, den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.3. Widersprechende Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung eines Vertrages im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, so haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang.

3.4. Abweichungen dieser AGBs

Der Publisher lehnt abweichende Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich ab, es sei denn, er hat den Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

3.5. Schriftform

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3.6. Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. Der Publisher und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die sie ersetzen sollen. Der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen wird dabei so weit wie möglich berücksichtigt.

Artikel 4 – Der Vertrag

4.1. Unverbindlichkeit

Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Publishers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen

Verträge kommen erst zustande, wenn der Publisher einen Auftrag des Auftraggebers schriftlich oder durch elektronische Bestätigung angenommen hat oder wenn beide Parteien einen Vertrag unterzeichnet oder auf andere Weise digital vereinbart haben. Der Publisher ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, er ist nicht verpflichtet, seine Gründe hierfür anzugeben.

4.3. Zahlungsfähigkeit

Der Publisher behält sich das Recht vor, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Entspricht die Bonitätsauskunft nicht dem vom Publisher festgelegten Standard, kann der Publisher den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, eine Kaution verlangen oder die Zahlung per Bankeinzug zur Pflicht machen, je nach Ermessen des Publishers.

Artikel 5 – Art des Google CSS-Dienstes

5.1. Platzierung im Vergleichsportal

Der Publisher bietet dem Kunden die Möglichkeit, Produktinformationen auf der Website product-guide.org zu platzieren, so dass die Besucher der Website diese Informationen kennenlernen und in ihren Vergleich einbeziehen können. Der Publisher bietet den Besuchern der Website die Möglichkeit, den Kunden über einen Hyperlink oder andere vom Publisher zur Verfügung gestellte Kontaktmöglichkeiten zu kontaktieren.

5.2 Verknüpfung mit einem CSS-Partner-MCA

Der Publisher bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein oder mehrere Google Merchant Center mit dem CSS-MCA Product-Guide.org zu verknüpfen oder aus diesem heraus neue Merchant Center erstellen zu lassen. Die administrative Führung des Google Merchant Centers, wie z.B.  die Verwaltung Geschäfts- und Produktinformationen, ist nicht Teil des CSS-Dienstes und obliegt weiterhin dem Kunden.

5.3. Darstellung von Produkt- und Preisinformationen

Der Publisher ist bestrebt, alle Produkte und Preise des Kunden auf der Website korrekt darzustellen. Der Publisher haftet jedoch nicht für das Fehlen von Produktinformationen oder die Angabe falscher Preise auf der Website.

5.4. Aktualität von Produktinformationen

Der Publisher bemüht sich, die Produktinformationen des Kunden mehrmals täglich auf der Website zu aktualisieren. Dafür kann der Publisher jedoch keine Garantie übernehmen. Der Kunde muss selbst überprüfen, ob die Produktinformationen korrekt und rechtzeitig verarbeitet wurden. Sollten die Produktinformationen nicht korrekt verarbeitet worden sein, z.B. wenn der Kunde eine neue Datei zur Verfügung gestellt hat, muss der Kunde den Publisher unverzüglich schriftlich informieren. Für etwaige nachteilige Folgen haftet der Publisher nicht. Darüber hinaus entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, für die Nutzung der Platzierung der Produktinformationen zu bezahlen.

5.5. Störungen der Website

Die Produktinformationen stammen vom Auftraggeber. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produktinformationen verantwortlich. Der Publisher trägt keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt der Produktinformationen. Der Publisher kann nicht garantieren, dass die Website-Besucher und/oder der Kunde die Website und die vom Publisher angebotenen Dienste jederzeit nutzen können. Störungen der Website und der Dienste können u.a. durch Störungen der Internetverbindung oder des Stromnetzes auftreten. Der Publisher haftet nicht für etwaige nachteilige Folgen, die sich daraus ergeben.

5.6. Wartung der Website

Der Publisher ist berechtigt, die Website ohne Vorankündigung (vorübergehend oder anderweitig) vom Netz zu nehmen und/oder ihre Nutzung einzuschränken, wenn dies nach Ansicht des Publishers erforderlich ist, beispielsweise im Rahmen der vernünftigerweise erforderlichen Wartung des Dienstes. Der Publisher haftet nicht für etwaige nachteilige Folgen daraus.

5.7. Änderungen an der Website

Der Publisher ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung verfahrenstechnische und technische Änderungen und/oder Verbesserungen an der Website vorzunehmen. Wenn die Änderungen und/oder Verbesserungen nach Ansicht des Publishers erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Zugänglichkeit und Funktionsweise der Website haben, wird der Publisher den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor der Einführung der Änderungen und/oder Verbesserungen informieren. Der Publisher haftet nicht für etwaige nachteilige Folgen.

5.8. Fristen

Alle dem Kunden mitgeteilten Fristen (einschließlich Lieferfristen) und Daten sind nur Schätzungen und keine Termine, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.9. Einbezug Dritter 

Wenn und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages dies erfordert, ist der Publisher berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen.

Artikel 6 – Nutzung des CSS-Dienstes und Verpflichtungen des Kunden

6.1. Verfügung von Produktinformationen

Zum Zwecke der Darstellung der Produktinformationen auf der Website stellt der Kunde dem Publisher eine Datei zur Verfügung, die den vom Publisher festgelegten Spezifikationen entspricht. Diese Spezifikationen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und können vom Publisher von Zeit zu Zeit angepasst werden.

6.2. Aktualität der Daten

Der Kunde garantiert, dass alle Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produktinformationen, die dem Publisher für die Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden müssen, vollständig, richtig und aktuell sind.

6.3. Verantwortung für Produktinformationen

Der Kunde ist für die Überprüfung der auf der Website angezeigten Produktinformationen verantwortlich.

6.4. Technische Schadenfreiheit

Der Kunde stellt sicher, dass die dem Publisher zur Verfügung gestellte Datendatei keine Viren, Würmer, Trojaner, Schadsoftware oder sonstige Mängel enthält.

6.5. Abgleich geltender Gesetze

Der Kunde garantiert, dass der Inhalt der Produktinformationen nicht gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Werbekodex, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und der Preisangabenverordnung (PAngV).

6.6. Rechte Dritter

Der Kunde garantiert, dass der Inhalt der Produktinformationen nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

6.7. Rechtmäßigkeit

Der Kunde garantiert, dass der Inhalt der Produktinformationen den guten Namen und den Ruf des Publishers nicht schädigt und dass der Inhalt der Produktinformationen nicht in anderer Weise rechtswidrig ist.

6.8. Informationsübermittlung

Der Kunde sorgt dafür, dass alle Daten und Informationen, die der Publisher als notwendig bezeichnet hat oder die der Kunde vernünftigerweise als notwendig für die Erfüllung des Vertrages verstehen sollte, dem Publisher rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden und wird dem Publisher jede erforderliche Mitwirkung gewähren.

6.9. Produktinformationen

Der Publisher behält sich das Recht vor, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Produktinformationen zu überprüfen und die Platzierung auf der Website abzulehnen oder zu entfernen.

6.10. Google Merchant Center

Der Publisher behält sich das Recht vor, das Google Merchant Center vom Kunden zu überprüfen und die Verlinkung mit dem CSS-Partner-MCA abzulehnen oder zu entfernen.

6.11. Nicht unterstützte Google Merchant Center

Der Publisher lehnt folgende Verknüpfungen oder Verknüpfungsanfragen von Google Merchant Centern von Kunden mit dem CSS-Partner-MCA ab und entfernt diese:

  • Merchant Center, bei denen der Kunde keine Admin-Zugriffsrechte besitzt
  • jede Art von Google Merchant Multi-Client Accounts (MCA)
  • Merchant Center, die sich aktuell in der Umstellungsphase eines externen CSS Partners befinden
  • Merchant Center, die auf Länder ausgerichtet sind, die nicht von dem Publisher unterstützt werden
  • inaktive Merchant Center, über die weniger als ein bezahlter Klick pro 40 Produkte (1:40) vom Kunden über Google Ads gekauft wurden.

6.12. Ansprüche Dritter

Der Kunde stellt den Publisher in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die sich in irgendeiner Weise aus und/oder im Zusammenhang mit den von ihm eingestellten Produktinformationen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die auf der Behauptung beruhen, dass die betreffenden Produktinformationen gegen geltendes Recht verstoßen oder das geistige Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzen.

Artikel 7 – Preise und Zahlung

7.1. Umsatzsteuer

Die Preise des Publishers verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben, die vom Staat erhoben werden können. 

7.2. Leistungen des Publishers

Die Leistungen des Publishers werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten erbracht, mit Ausnahme der Abonnements.

7.3. Rechnungsstellung

Setup-Kosten und Abonnements werden im Voraus in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

7.4. CPC-Dienste

Im Falle von CPC-Diensten kann ein Mindestrechnungsbetrag vereinbart werden.

7.5. Messdaten

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Aufzeichnungen und Messdaten des Publisheres, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Messsystem des Publisheres ausdrücklich einverstanden. Der Publisher kann dieses Messsystem von Zeit zu Zeit ändern. Der Publisher wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten.

7.6. Tarifänderungen

Der Publisher ist berechtigt, die Tarife jederzeit zu ändern. Diese Tarifänderungen treten dreißig Tage nach Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft.

7.7. Kündigungsrecht

Wenn der Kunde die geänderten Tarife nicht akzeptieren will, muss er den Vertrag innerhalb dieser dreißig Tage kündigen. Tut er dies nicht, so erklärt er sich mit den geänderten Tarifen einverstanden.

7.8. Rechnungsstellung

Der Publisher stellt die von ihm erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Die Zahlung hat innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und in der Rechnung angegeben.

7.9. Preisnachlässe

Ein vom Publisher gewährter Preisnachlass wird im Rechnungsbetrag berücksichtigt. Der Publisher ist nicht verpflichtet, die Rabatte in der Rechnung anzugeben. 

7.10. Rabatte 

Aus diesen Rabatten können keine Rechte abgeleitet werden. Der Publisher kann diese Rabatte von Zeit zu Zeit ändern.

7.11. Verrechnung von Zahlungen

Alle Zahlungen des Kunden werden zuerst mit den ältesten ausstehenden Rechnungen verrechnet, ungeachtet aller anderen Angaben des Kunden. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufschub, Verrechnung oder Skonto, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen gewähren ihm ein solches Recht.

7.12. Zahlungsverzug

Der Kunde ist sofort in Verzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag.

7.13. Abgabe von Forderungen

Wenn der Auftraggeber die ausstehenden Beträge und die darauf geschuldeten Zinsen nicht bezahlt, kann der Publisher seine Forderung zum Inkasso abtreten. Alle damit verbundenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden in diesem Zusammenhang auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von 350 EUR (dreihundertfünfzig Euro).

7.14. Widerspruchsfrist

Etwaige Einwände des Auftraggebers gegen die vom Publisher übermittelten Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich oder per E-Mail beim Publisher eingereicht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Einwände, so gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Die Beanstandung einer Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Rechnung.

7.15. Messergebnisse

Bei Streitigkeiten über die Messergebnisse sind die Messdaten des Publisheres verbindlich. Hat der Auftraggeber Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen und Messdaten des Publisheres, muss er dies unverzüglich schriftlich mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, die Aufzeichnungen des Publishers höchstens einmal im Jahr durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Diese administrative Prüfung wird während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt, ohne dass dies mit den normalen Aktivitäten des Publishers kollidiert. Die Kosten für eine solche administrative Prüfung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für den Publisher, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass schwerwiegende Unregelmäßigkeiten vorliegen.

7.16. Administrative Untersuchung

Ist eine administrative Untersuchung nicht innerhalb von drei Monaten nach Meldung von Zweifeln an der Richtigkeit der Aufzeichnungen und Messdaten des Publishers durchgeführt worden, erlischt der Anspruch darauf, es sei denn, der Auftraggeber hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten oder sie ist nicht auf sein Risiko zurückzuführen. Macht der Kunde von der Möglichkeit einer administrativen Überprüfung keinen Gebrauch, wird davon ausgegangen, dass die Messdaten des Publishers korrekt sind, und der Kunde kann nicht den Beweis des Gegenteils erbringen.

Artikel 8 – Aussetzung

Der Publisher ist berechtigt, seine Dienste auszusetzen und den Kunden von der weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen, u.a. durch Entfernung seiner Produktinformationen von der Website und die Entknüpfung des Google Merchant Centers aus dem CSS-Partner-MCA, wenn er den Verdacht hat, dass der Kunde in irgendeiner Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Vertrag verstößt, ohne dass der Publisher zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Die Aussetzung endet erst dann, wenn der Kunde den Grund dafür zur Zufriedenheit des Publishers beseitigt hat.

Die Aussetzung seiner Leistungen lässt das Recht des Publishers unberührt, die vollständige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung zu verlangen, weitere rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten und/oder Schadensersatz zu fordern.

Artikel 9 – Haftungsbeschränkung

9.1. Schadensersatzpflicht

Falls der Publisher haftbar ist, ist die Haftung auf die in diesem Artikel genannten Fälle beschränkt. Abgesehen von den in diesem Artikel genannten Fällen ist der Publisher in keiner Weise schadenersatzpflichtig, ungeachtet der Gründe, auf die eine Schadenersatzklage gestützt werden könnte. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die Bestimmungen dieses Artikels auch für eventuelle Lizenzgeber des Publishers.

9.2. Höchstbetrag des Schadens

Der Höchstbetrag des Schadens, für den der Publisher haftet, ist der Gesamtbetrag der Zahlungen, die in den drei Monaten vor dem Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses fällig geworden sind. Hat der Vertrag jedoch eine Laufzeit von mehr als drei Monaten, so wird der vereinbarte Preis auf die in den letzten drei Monaten fälligen Zahlungen festgesetzt. Die Gesamtzahlung für unmittelbare Schäden beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 500 EUR (fünfhundert Euro).

9.3. Direkter Schaden

Unter „direktem Schaden“ ist ausschließlich zu verstehen:

  • Die angemessenen Kosten für die Ermittlung der Ursache und des Umfangs des Schadens;
  • alle angemessenen Kosten, die anfallen, um sicherzustellen, dass die mangelhafte Leistung des Publishers vertragsgemäß ist, es sei denn, diese mangelhafte Leistung kann dem Publisher nicht zugerechnet werden; 
  • Angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens geführt haben.

9.4. Indirekter Schaden

Der Publisher haftet niemals für indirekte Schäden. Darunter sind insbesondere, aber nicht ausschließlich Schäden zu verstehen, wie z.B. :

  • Folgeschäden
  • Umsatz- und Gewinnverluste
  • Datenverluste aller Art
  • Artikelablehnungen im Merchant Center
  • Kontosperrungen des Google Merchant Centers
  • Kontosperrungen von Google Ads Konten
  • Performance-Schwankungen aller Art, z.B. von Google Ads-Kampagnen
  • und andere immaterielle Schäden

9.5. Vorsätzliche Handlung oder Unterlassung

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit des Publishers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist.

Artikel 10 – Höhere Gewalt

10.1. Hinderungen der Leistungserbringung

Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie aufgrund höherer Gewalt daran gehindert werden. Höhere Gewalt auf Seiten des Publishers schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf einen Ausfall von Lieferanten und/oder anderen Dritten, die der Publisher zur Erbringung des CSS-Dienstes einsetzt. Insbesondere vereinbaren die Parteien, dass jede Unterbrechung und/oder vorübergehende oder endgültige Beendigung der Dienste und Vorteilsversprechen von Google Shopping, dem Google Comparison Shopping Services Programm und der damit verbundenen Dienste für den Publisher von den Parteien als höhere Gewalt angesehen wird, unabhängig von der Ursache der Unterbrechung oder vorübergehenden und/oder endgültigen Beendigung der Dienste von Google Shopping oder der damit verbundenen Dienste.

10.2. Aussetzung der Leistungserbringung

Die Parteien können die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Wenn diese Situation länger als zwei Monate andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

10.3. Teilerfüllung der Leistungserbringung

Sofern der Publisher zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat, ist er berechtigt, den bereits erfüllten Teil in Rechnung zu stellen.

10.4. Zeit der Begründung

Der Publisher hat auch dann das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die höhere Gewalt begründet, eintritt, nachdem der Publisher seine Arbeiten und/oder Dienstleistungen hätte erbringen müssen.

Artikel 11 – Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. Behandlung von Informationen

Die Parteien stellen sicher, dass alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten, streng vertraulich behandelt werden. Sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Dritten auferlegen, die von ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages beauftragt werden.

11.2. Vertraulichkeit

Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn eine der Vertragsparteien darauf hinweist, dass diese Informationen vertraulich sind.

11.3. Rechtsvorschriften

Der Kunde wird alle Daten, die er im Zusammenhang mit den vom Publisher erbrachten Dienstleistungen erhält, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften behandeln.

Artikel 12 – Geistiges Eigentum

12.1. Rechte an geistigem Eigentum

Alle Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum an allen im Rahmen des Vertrags entwickelten und/oder zur Verfügung gestellten Materialien wie Berichten, Ratschlägen und Daten, nachstehend „Informationen“ genannt, stehen ausschließlich dem Publisher oder seinen Lizenzgebern zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

12.2. Verwendung

Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die Informationen ausschließlich zu dem Zweck zu nutzen, für den sie ihm zur Verfügung gestellt wurden, und darf sie ohne vorherige Genehmigung des Publishers nicht vervielfältigen, offenlegen oder Dritten bekannt geben.

12.3. Hinweise auf Urheberrechte und Marken

Der Kunde darf keine Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen und andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte aus den Informationen entfernen oder ändern.

12.4. Übertragung der Rechte an den Publisher

Soweit sich aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt, dass der Auftraggeber ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht oder eine Mitberechtigung an einem solchen Recht an den Informationen beanspruchen könnte, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderliche Mitwirkung bei der Übertragung dieser Rechte auf den Publisher zu leisten.

12.5. Rechtsansprüche

Der Publisher stellt den Auftraggeber von jeglichen Rechtsansprüchen frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Informationen Rechte Dritter verletzen, unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Publisher unverzüglich schriftlich von der behaupteten Rechtsverletzung in Kenntnis setzt und dem Publisher die Erledigung der Angelegenheit überlässt und dem Publisher alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Informationen zur Verfügung stellt.

12.6. Eingeschränkte Nutzung der Informationen

Wenn die Nutzung der Informationen eingeschränkt oder verboten ist, wird der Publisher nach eigenem Ermessen:

  • Die Informationen so ersetzen, dass die Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden;
  • die Informationen so ändern oder modifizieren, dass sie die Rechte Dritter nicht mehr verletzen;
  • für den Kunden ein Nutzungsrecht an den Informationen erwerben;
  • den Vertrag schriftlich kündigen.

12.7. Schäden

Der Publisher schließt hiermit ausdrücklich jede andere Form einer anderen oder weitergehenden Haftung für Schäden infolge einer angeblichen Verletzung von Rechten Dritter aus.

Artikel 13 – Beendigung

13.1. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Publisher ist jederzeit berechtigt, Produktinformationen des Kunden und/oder die Verknüpfungen von Merchant Centern mit dem CSS-Partner-MCA ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zusätzliche Anforderungen für die Nutzung des Dienstes zu stellen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

13.2. Recht des Kundens

Der Kunde kann die Nutzung der Dienste des Publishers jederzeit kündigen. Der Vertrag wird aufgehoben und die Produktdaten werden bei der nächsten ordnungsgemäßen Bearbeitung der Kundendatei, spätestens am siebten Tag nach der Kündigung, von der Website gelöscht. Das Google Merchant Center wird aus dem CSS-Partner-MCA entknüpft und läuft wieder unter dem Google-Vergleichsportal GSE. Artikel 14.5 bleibt in vollem Umfang in Kraft.

13.3. Außergerichtliche Kündigung

Unbeschadet anderer dem Publisher zustehender Rechte ist der Publisher berechtigt, diesen Vertrag außergerichtlich zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag schuldhaft nicht nachkommt und diese Nichterfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach ordnungsgemäßer schriftlicher Inverzugsetzung beseitigt wird.

13.4. Übergang an Dritte 

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder wenn die andere Partei Insolvenz angemeldet hat oder wenn das Unternehmen der anderen Partei seine Tätigkeit einstellt oder die Kontrolle über das Unternehmen der anderen Partei ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen oder mit einem Dritten fusioniert wird.

13.5. Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen

Hat der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erhalten, können diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht werden. Beträge, die der Publisher vor der Kündigung in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorigen Satzes in voller Höhe fällig und werden zum Zeitpunkt der Kündigung auf Verlangen fällig.

13.6. Anspruch auf Entschädigung

Der Kunde hat gegenüber dem Publisher keinen Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit der Beendigung der Dienstleistung durch den Publisher. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Rechte auf Schadenersatz.

Artikel 14 – Deutsches Recht

14.1. Auf Verträge zwischen dem Publisher und dem Auftraggeber, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

14.2. Alle Streitigkeiten zwischen dem Publisher und dem Kunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem jeweiligen Vertrag ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen deutschen Gericht in dem Bundesland vorgelegt, in dem der Publisher seinen Sitz hat.

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